Rebekka Zimmermann - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Liebe Kinder,
liebe Jugendlichen,
liebe Eltern,

herzlich Willkommen auf der Webseite meiner
kinder- und jugendpsychotherapeutischen Praxis in Bergheim.

Wer kann zu mir kommen?

Häufige Fragen

Wie erhalte ich einen Termin bzw. ein Erstgespräch?

Termine in meiner Praxis können telefonisch wie auch per Mail vereinbart werden. In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme über die Sorgeberechtigten, ab 15 Jahren können sich Jugendliche aber auch alleine und ohne Einwilligung der Eltern bei mir anmelden. Da ich mich während der Öffnungszeiten der Praxis in den Behandlungen befinde, bin ich telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar. Daher empfehle ich die Kontaktaufnahme zu einer Terminvereinbarung per Mail. Auf dem Anrufbeantworter können Sie/kannst du aber jederzeit den aktuellen Stand zum Anmeldeverfahren wie auch ggf. zu freien Therapieplätzen bzw. zur Warteliste erfahren.

Praxis

Nach der Terminvereinbarung findet ein 100- minütiges Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden statt, das in der Regel gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen und mindestens eine/r der sorgeberechtigten Bezugspersonen stattfindet. Nach Wunsch und Bedarf kann das Erstgespräch aber auch individuell gestaltet werden.


Therapie

Zum Erstgespräch muss bitte Folgendes mitgebracht werden:

  • die Versichertenkarte des Kindes bzw. Jugendlichen
  • Vorbefunde in Kopie (falls vorhanden), z.B. Befundberichte einer kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik, Klinik- oder Kurberichte oder ähnliche Berichte, die für die Behandlung bei mir wichtig sein könnten
  • Schulzeugnisse (auch Grundschulzeugnisse)
  • Wichtiger Hinweis: Bei Ausnahmen bezüglich des Sorgerechts muss bereits zum ersten Termin die Vollmacht zur Gesundheitsfürsorge durch entsprechende Dokumente vorgelegt werden (Bsp.: alleiniges Sorgerecht, Vormundschaft, Kinder oder Jugendliche aus Pflegefamilien oder Wohngruppen).
  • Ausgefüllte Formulare (folgend auf dieser Seite)

Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Praxis

Formulare zum Download:

  • Kontaktbogen
  • Einverständniserklärung zur Behandlung – bitte beachten: bei getrennt lebenden/geschiedenen Elternteilen ist bis zum 16. Lebensjahr die Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter notwendig!
  • Behandlungsvertrag – bitte beachten: bei getrennt lebenden/geschiedenen Elternteilen ist bis zum 16. Lebensjahr die Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter notwendig!
  • Datenschutzerklärung